Meine Abrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die eine einheitliche Bewertung medizinischer Leistungen sicherstellt. Je nach Art und Umfang der Behandlung kann der Satz für meine Leistungen zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen der üblichen Gebühren liegen.
Ich biete auch spezialisierte Leistungen an, für die es in der GOÄ noch keine direkten Gebührenziffern gibt. Hierfür sieht die Gebührenordnung die "Analogberechnung" vor. Dabei werden die Leistungen entsprechend ihrer Analogie zu bestehenden Leistungen bewertet. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei solchen speziellen Behandlungen die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen manchmal Fragen aufwerfen kann. Deshalb kann es vorkommen, dass für Sie als Patient ein Teil der Kosten selbst zu tragen ist.
Für besonders komplexe Fälle, die über das übliche Maß hinausgehen, kann der Aufwand für meine Beratung und Behandlung höher sein. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung nach einem höheren Satz. Um den besonderen Anforderungen gerecht werden zu können, wird hier der 3,5 bis 6 fachen Satz in Rechnung gestellt.
Gesetzlich versicherte Patienten können meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ein Richtwert für eine Behandlungsstunde liegt bei etwa 180 Euro, wobei spezielle Untersuchungen und zusätzliche Kosten wie Labor- oder Infusionskosten gesondert berechnet werden.
Als privatärztliche Praxis erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen als Patient. Es ist mir wichtig zu betonen, dass nicht alle von mir angewandten Therapiemethoden von der Schulmedizin vollständig anerkannt sind und dementsprechend nicht immer eine vollständige Kostenübernahme durch Ihre Versicherung garantiert werden kann.